Heilmittelwerbegesetz

HWG – Heilmittelwerbegesetz

 

Liebe/r Besucher/in,

nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) darf ich hinsichtlich der von mir angebotenen Therapien und Behandlungen nicht von „Behandlungs- und/oder Therapieerfolgen“ sprechen. Aus diesem Grund stelle ich auf meiner Website Anwendungsgebiete oder –möglichkeiten vor.

Auch darf ich Rückmeldungen von Klienten, die eine Verbesserung oder eine Genesung beschreiben, nicht öffentlich machen.

So biete ich Ihnen an, dass Sie mit dem wissenschaftlich gut fundierten Verfahren des IntraActPlus-Konzepts sowie den weiteren Beratungswegen eigene Erfahrungen machen.

Da Erfolge im Beratungs- und Therapieverlauf von verschiedenen Faktoren abhängen, kann ich dazu trotz vieler positiver Erfahrungen für den Einzelfall keine Voraussagen machen.

Damit halte ich mich an das Heilmittelwerbegesetz.

 

Danke für Ihr Verständnis.

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