Das Honorar für meine Leistungen beträgt:
Beratung/ Coaching/ Psychotherapie:
Ab Januar 2023
60 Minuten à 100 Euro
90 Minuten à 150 Euro
120 Minuten à 200 Euro
Anfahrten zu Hausbesuchen o.ä. werden mit dem halben Stundensatz berechnet.
Die Abrechnung erfolgt im 15 – Minuten- Takt.
Gesonderte Vereinbarungen sind für bestimmte Gruppen von Menschen ( z.B. Alleinerziehende, Studenten, Auszubildende mit wenig Geld) unter Umständen möglich. Sprechen Sie mich bei Bedarf bitte darauf an.
Die Konditionen für weitere Leistungen wie auch Vorträge und Seminare erfragen Sie bitte persönlich bei mir.
Situationen (z.B. Alleinerziehende mit wenig Geld) sowie für Studenten,
Auszubildende oder Arbeitssuchende biete ich gesonderte Vereinbarungen
an. Sprechen Sie mich an. Ich habe ein offenes Ohr!
Mögliche Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen:
Sie benötigen eine Psychotherapie und sind privat krankenversichert oder besitzen eine gesetzliche Krankenzusatzversicherung? Im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) sind psychotherapeutische Leistungen teilweise erstattungsfähig. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass es sehr auf die genauen Vertragsbedingungen ankommt, die Sie vereinbart haben. Bitte erkundigen Sie sich im Vorwege bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe einer möglichen Erstattung und die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Bei gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe gibt es keine Kostenübernahme für den Heilpraktiker für Psychotherapie.
Bitte beachten Sie die geänderten Stornierungsbedingungen ab 1.10.2022:
Stornierungen im Beratungs- und Therapiebereich sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei, da ich dann die Termine in der Regel anderweitig vergeben kann. Absagen, die bis 24 Std. vorher erfolgen, werden mit 60,- berechnet.
Bei fest vereinbarten Behandlungsterminen, die ohne rechtzeitige Abmeldung nicht eingehalten werden, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des regulären Stundensatzes fällig.
Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar.
Ausnahme dieser Regelungen sind plötzliche ernsthafte Erkrankungen, Unfälle und andere wichtige unvorhersehbare Ereignisse.
Beratung und Coaching
Beratungs- und Coachingleistungen sowie eine Paartherapie werden immer privat abgerechnet und sind nicht erstattungsfähig.
Wichtige Vorteile für Selbstzahler
Privatpersonen können Ausgaben für Heilpraktikerleistungen als außergewöhnliche Belastung im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Rechnung muss in dem Fall keine Diagnose beinhalten. Auch Selbstständige und Freiberufler können Rechnungen für z. B. berufliches Coaching, für Supervisionssitzungen oder Aus- und Fortbildungen steuerlich absetzen.
Vorträge und Fortbildungen
Bitte sprechen Sie mich zu den hierfür anfallenden Honoraren persönlich an.